Im März 2021 fällte das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil für die künftige Klimapolitik. Nun machen die Gerichte der Politik Beine. Doch das kann nur ein erster Schritt sein. Wie wäre es, wenn die Natur den Status einer Rechtsperson innehätte? Wenn Umweltverbände im Namen der Natur klagen könnten? Wenn das Interesse von Flüssen, Pflanzen, Tieren und allen Umweltmedien zu achten wäre? Utopisch? Unser Rechtsystem kennt seit über einhundert Jahren die juristische Person einer Aktiengesellschaft etwa – weshalb richten wir Ähnliches nicht für das außermenschliche Leben ein? Peter Vollbrecht, Mitglied der Gruppe „Biokratie – Rechte der Natur“ berichtet über die aktuellen Anstrengungen einer Ökologisierung des deutschen Grundgesetzes. Bevor Dr. Peter Vollbrecht referiert und während der Pause kann am Buffet ausgiebig gefrühstückt werden.